
Rauchmelderpflicht - gilt das auch für mich?
Kurz und knapp - JA.
Ab 01.01.2019 sind Rauchmelder gemäß § 46 Absatz 4 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in allen Wohngebäuden in Thüringen verpflichtend anzubringen. Bisher galt dies nur für Neubauten, nach dem Ende der Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 besteht aber auch für ältere Gebäude eine Nachrüstpflicht. Dies gilt nicht nur für Mietobjekte, in denen der Hauseigentümer in der Verantwortung steht, sondern auch für alle Eigenheimbesitzer. Mindestens in allen Schlafzimmern und allen Fluren und Treppenhäusern, die als Rettungsweg dienen sind Rauchmelder anzubringen.
Wer kontrolliert das?
Die Entwarnung: Durch die Straßen ziehen und alle Häuser kontrollieren wird niemand. Kommt es jedoch zum Brand und eine Person kommt dabei zu Schaden oder man will Ansprüche an die eigene Hausratversicherung stellen, wird dies mit Sicherheit zuerst überprüft. Im Zweifelsfall liegt für die Versicherer hier ein berechtigter Grund vor, die Schadensregulierung zu verweigern.
Rauchmelder retten Leben!
Wir als Feuerwehr raten Ihnen dennoch dringend dazu, die Nachrüstung der Rauchmelder - sofern noch nicht geschehen - umzusetzen. Ein Rauchmelder reagiert sehr empfindlich, wohingegen ein Mensch beispielsweise im Schlaf Rauchgeruch kaum bis garnicht wahrnehmen kann. Es kann also schon eine Vergiftung, schlimmstenfalls der Tod eintreten, noch bevor Sie im Ernstfall reagieren können. Daher unser Appell - Installieren Sie Rauchmelder!